SMP – wo öffentliche Projekte rechtssicher und erfolgreich realisiert werden
Organisation von Vergabeverfahren
Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen oder der Vergabe von Konzessionen vorgehen müssen. Die Vorschriften zum Vergabeverfahren am Bau stellen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicher. Dadurch soll beim Einkauf der öffentlichen Hand das beste Preis-Leistungs-Verhältnis am Markt erzielt werden. Struktur und Inhalt des deutschen Vergaberechts sind derzeit sehr komplex.
Aktuell vorliegende Regelweke
- GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (30.10.17)
- VgV – Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (18.04.16)
- KonzVgV – Konzessionsvergabeverordnung (18.04.16)
- SektVO – Sektorenverordnung (18.04.16)
- VSVgV – Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (18.04.16)
- VOB/A – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (01.10.16)
- VOB/B – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (07.01.16)
- UVgO – Unterschwellenvergabeordnung (02.09.17)
- VOL/A – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (20.11.09) – noch nicht in Kraft)
- VOL/B – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (23.09.03)
- AVV-EnEff – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Diensleistungen (25.01.17)
In () sind die Termine des Inkrafttretens angegeben. Auf Grund der laufenden Veränderungen der jeweils gültigen Vorschriften ist der aktuelle Stand in jedem Anwendungsfall neu zu ermitteln.