Seitz + Müller Projektmanagement GmbH
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SMP – wo öffentliche Projekte rechtssicher und erfolgreich realisiert werden

Organisation von Vergabeverfahren

Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen oder der Vergabe von Konzessionen vorgehen müssen. Die Vor­schriften zum Vergabeverfahren am Bau stellen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicher. Dadurch soll beim Einkauf der öffentlichen Hand das beste Preis-Leistungs-Verhältnis am Markt erzielt werden. Struktur und Inhalt des deutschen Vergaberechts sind derzeit sehr komplex.

Aktuell vorliegende Regelweke

  • GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (30.10.17)
  • VgV – Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (18.04.16)
  • KonzVgV – Konzessionsvergabeverordnung (18.04.16)
  • SektVO – Sektorenverordnung (18.04.16)
  • VSVgV – Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (18.04.16)
  • VOB/A – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (01.10.16)
  • VOB/B – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (07.01.16)
  • UVgO – Unterschwellenvergabeordnung (02.09.17)
  • VOL/A – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (20.11.09) – noch nicht in Kraft)
  • VOL/B – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (23.09.03)
  • AVV-EnEff – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Diensleistungen (25.01.17)

In () sind die Termine des Inkrafttretens angegeben. Auf Grund der laufenden Veränderungen der jeweils gültigen Vorschriften ist der aktuelle Stand in jedem Anwendungsfall neu zu ermitteln.

Im Einzelnen erbringen wir folgende Leistungen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (30.10.17)

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (18.04.16)

Konzessionsvergabeverordnung (18.04.16)

Sektorenverordnung (18.04.16)

Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (18.04.16)