Seitz + Müller Projektmanagement GmbH
Helmut-A.-Müller-Straße 1
D-82152 Planegg

Tel. +49.(0)89.452 32 04-0
info@sm-p.de

Scroll Top
SMP – Verantwortung als Grundlage unternehmerischen Handelns

Projektleitung bedeutet umfassende Verantwortung in einer Hand

Die Realisierung eines Bauprojektes hat in der Regel ein modern gestaltetes Gebäude, mehr Platz, besserer Funktionalität und generell vielen neuen Möglichkeiten zur Folge. Sie erfordert allerdings auch Investitions- und Risikobereitschaft, Know-how und zeitliche Ressourcen auf Seiten des Bauherrn. Das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und unter Einhaltung der Projektziele zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen ist in erster Linie die Aufgabe des Projektleiters des Bauherrn.

Da auch bei Beauftragung einer Projektsteuerung eine ganze Reihe von Aufgaben beim Bauherrn verbleibt ist es in manchen Fällen sinnvoll auch die Projektleitung an einen entsprechend bevollmächtigten Externen zu delegieren.

Vom Bauherrn sind dann lediglich die wesentlichen Projektziele vorzugeben und die Zahlungen zu leisten.

Als Bevollmächtigter des Bauherrn übernimmt der externe Projektleiter alle verbleibenden Aufgaben und trägt Verantwortung für die Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Erreichung der festgelegten und definierten Projektziele relevant sind.

Die Realisierung eines Bauprojektes hat in der Regel ein modern gestaltetes Gebäude, mehr Platz, besserer Funktionalität und generell vielen neuen Möglichkeiten zur Folge. Sie erfordert allerdings auch Investitions- und Risikobereitschaft, Know-how und zeitliche Ressourcen auf Seiten des Bauherrn. Das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und unter Einhaltung der Projektziele zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen ist in erster Linie die Aufgabe des Projektleiters des Bauherrn.

Da auch bei Beauftragung einer Projektsteuerung eine ganze Reihe von Aufgaben beim Bauherrn verbleibt ist es in manchen Fällen sinnvoll auch die Projektleitung an einen entsprechend bevollmächtigten Externen zu delegieren.

Vom Bauherrn sind dann lediglich die wesentlichen Projektziele vorzugeben und die Zahlungen zu leisten.

Als Bevollmächtigter des Bauherrn übernimmt der externe Projektleiter alle verbleibenden Aufgaben und trägt Verantwortung für die Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Erreichung der festgelegten und definierten Projektziele relevant sind.

Zu Leistungen der Projektleitung gehören – soweit die Vertragsparteien keine anderen Festlegungen treffen – folgende Grundleistungen:

a) Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung als auch hinsichtlich Organisation, Qualität, Kosten, Terminen sowie Verträgen und Versicherungen;

b) Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollziehen der Verträge unter Wahrung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers in dessen Namen;

c) Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse im Hinblick auf die Genehmigungsreife;

d) Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Termine, u.a. im Hinblick auf:

e) Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene zur Vorbereitung/Einleitung/Durchsetzung von Entscheidungen;

f) Führen von Verhandlungen mit projektbezogener, vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für den Auftraggeber;

g) Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle; Sorge für die Abarbeitung des Entscheidungs- / Maßnahmenkatalogs;

h) Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber dem Nutzer, dem Finanzier, den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.